Folter im »Kampf gegen den Terror«

Haben sich Juristen der US Administration unter Präsident Bush strafbar gemacht? Rechtsanwalt Gonzalo Boye/ Madrid berichtet über das Ermittlungsverfahren der spanischen Behörden gegen die Verfasser des Rechtsgutachtens für das US-Justizministerium, das Grundlage für das »System Guantanamo« war.

Das Ermittlungsverfahren wurde durch eine Strafanzeige des spanischen Rechtsanwaltes ins Rollen gebracht. Gonzalo Boye ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger tätig und vertritt u.a. auch palästinensische Zivilisten aus dem Gazastreifen, die bei Kampfhandlungen möglicherweise absichtlich verletzt worden sind. Sein Vorwurf: Durch das Rechtsgutachten haben die US-Juristen der Bush-Regierung die Rechtfertigung für die Anwendung von Folter bei Verhören u.a. in dem Gefangenenlager Guantanamo geliefert. Dabei haben sie bewusst zu Verstößen gegen das im internationalen Völkerrecht verankerte Folterverbot angestiftet bzw. der US-Administration durch beflissene Lieferung des gewünschten Ergebnisses Beihilfe zu deren Verstößen gegen elementare Menschen- und Verfahrensrechte geleistet. Das Verfahren kann dazu beitragen, die Hintergründe des »Systems Guantanamo« und die maßgeblichen politischen Vorgänge in der damaligen US Regierung zu durchleuchten. Es kann möglicherweise Antworten auf die Frage geben, wie es dazu kommen konnte, dass eine US Regierung im »Kampf gegen den Terror« die Grundprinzipien eines demokratischen Rechtsstaates über Bord wirft und damit den »Westen« möglicherweise nachhaltiger erschüttert hat, als die Anschläge vom 11. September 2001 selbst. Juristisch steht die Aufklärung der völkerstrafrechtlichen Verantwortung für die Anwendung von Folter im Mittelpunkt. Es ist denkbar, dass die Beweisaufnahme Erkenntnisse zutage fördert, die Anlass geben, auch gegen hochrangige Regierungsangehörige zu ermitteln. Die spanische Justiz hat nicht nur in dem Verfahren gegen den chilenischen Ex-Diktator Augusto Pinochet bewiesen, dass sie es mit der Ahndung von Regierungsverbrechen ernst meint, wenn die Justizbehörden der betroffenen Länder hierzu nicht gewillt oder in der Lage sind. Der Vortrag von Herrn Boye wird in englischer Sprache gehalten werden (eine schriftliche Übersetzung des Vortrages wird ausliegen) und dauert ca. 30 Minuten. Danach wird es ausreichend Raum für die Beantwortung Ihrer Fragen geben.